Bei unseren französischen Nachbarn von Ubisoft läufts gerade weniger rosig – neben der Verschiebung des heiß erwarteten Assassin’s Creed Shadows, respektive einer drohenden Übernahme, formiert sich jetzt eine Sammelklage gegen den Gaming-Riesen.
Fernab von unserem Nachbarland Frankreich, im hitzigem Kalifornien, wird gerade diese Sammelklage eingereicht. Der Grund: Ubisoft soll ohne Erlaubnis Daten von Spieler*innen an den Meta-Konzern Facebook weiterreichen.
Sammelklage aus den USA gegen den Assassin’s Creed-Giganten
Gegenstand des Vorwurfs ist, Ubisoft habe nachvollziehbare Nutzer*innendaten von seinem hauseigenem Ubisoft-Store an Meta weitergeleitet, wie unsere englischsprachigen Kolleg*innen von Video Games Chronicle mit Verweis auf den kostenpflichtigen Artikel von Bloomberg Law berichten. Der Knackpunkt: Die Weitergabe dieser Daten soll anscheinend geschehen, ohne vorherige Einwilligung der Nutzenden.
Geschehen dürfte dies über Meta-Pixel, einer Tracking-Software, jene persönliche Details der Personen mit dem Facebook-Konzern teilt. Unternehmen nutze solche Daten üblicherweise zu Marketingzwecken. Genauer soll dieses unrechtmäßige Abgreifen von User-Daten passieren, sobald beispielsweise Spiele vom Ubisoft Store gekauft, oder eine Anmeldung bei Ubisoft Plus erfolgt.
Auf Videogame Chronicle wird die Anklage wie nachstehend zitiert:
„Die Richtlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten für einen Dienst oder ein Abonnement sind ein wichtiger Faktor für Einzelpersonen. Es ist eine Entscheidung, ob Sie diesem Dienst persönliche Daten zur Verfügung stellen wollen. […] Der Beklagte hat die Zustimmung der Nutzer von personenbezogenen Daten nicht eingeholt, um das Pixel zu verwenden, um ihre personenbezogenen Daten zu verfolgen, zu teilen und mit Facebook auszutauschen.“
Ein Gesetz aus dem Zeitalter der Videotheken – lange vor Assassin’s Creed & Co.
In der Klageschrift heißt es, Ubisoft verstoße damit gegen den sogenannten Video Privacy Protection Act. Dieser soll im Jahre 1988 eingeführt worden sein, um Videotheken daran zu hindern, personenbezogene Daten von Mitglieder*innen zu veräußern. Im Jahr 2013 soll das Ganze eine Änderung erfahren haben – das darum, um Videoverleihern wie Netflix die Weitergabe solcher personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Allerdings ausschließlich, nachdem Nutzer*innen der Weitergabe zugestimmt haben.
Zur historischen Einordnung: Netflix wurde 1997 zunächst als DVD-Verleiher gegründet, 2007 verbreiterte sich das Angebot um das heute so populäre Streaming; seine letzte DVD im markanten, roten Umschlag verschickte Netflix am 29. September letzten Jahres. Ob es nun tatsächlich zu der Sammelklage gegen das Assassin’s Creed-Studio Ubisoft kommt, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch ungewiss. Die Klage aus den USA wird momentan noch geprüft.
Apropos Ubisoft: Wer Assassin’s Creed Valhalla grafisch nochmal aufpeppen möchte, kann neue Shader-Vorlagen über Wikinger-Abenteuer stülpen.
Quellen: Bloomberg Law, Video Game Chronicle, Twitter / @stephentotilo