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Bethesda – Klage und Ärger: Der problematische Privatverkauf eines gebrauchten Spiels als „Neuware“

Klage und Ärger: Der problematische Privatverkauf eines gebrauchten Spiels als „Neuware“

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Seit gestern macht ein Bericht von Polygon die Runde, dass Bethesda Softworks mindestens einem Verkäufer eines ungenutzten, aber gebrauchten Spiels (Secondhand) in den USA mit einer Klage gedroht hat. So wollte eine Person aus Philadelphia eine angeblich ungeöffnete und noch eingeschweißte Version von The Evil Within 2 über den Amazon Marketplace verkaufen und verwendete dabei das Wörtchen „neu“ in der Produktbeschreibung. Daraufhin wurde der Privatverkäufer von einer Anwaltskanzlei im Namen Bethesdas kontaktiert und aufgefordert, das erstellte Angebot zu entfernen, sonst würden rechtliche Schritte drohen. In dem Schreiben war die Rede davon, dass der Verkäufer „kein autorisierter Wiederverkäufer“ und der Verkauf damit „rechtswidrig“ sei. Kurz darauf folgten allerlei Medienberichte darüber, dass Bethesda als Publisher gegen den Verkauf von Gebrauchtspielen vorgehen würde, was das Unternehmen allerdings vehement verneint.

Stein des Anstoßes war das irreführende Wort „neu“, wie Pete Hines (Vizepräsident von Bethesda) gegenüber Eurogamer auf der QuakeCon 2018 ausführte, denn unautorisierte Verkäufer dürfen ein Produkt nicht als „neu“ deklarieren. Hines sagte: „Er [der Privatverkäufer aus Philadelphia] versucht nicht, ein gebrauchtes Spiel zu verkaufen, er versucht, ein neues Spiel zu verkaufen. Er stellte das Produkt so rein, als wäre es neu. Alles, was wir sagen, ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Produkt handelt, muss man es als ein gebrauchtes Produkt verkaufen – man kann es nicht als neu reinstellen, weil wir keine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob das, was da verkauft wird, wirklich neu ist. (…) Man hätte es auch aufmachen, fünf Stunden spielen und was immer in der [Verpackung] war herausnehmen können und es dann wieder einschweißen können, um zu sagen: ‚Hey, das ist neu!‘ Es ist nicht neu. Jemand hat es schon gekauft und besessen, also stellt man es als Gebrauchtware rein. Das war’s, das ist das Ende des Streits.“

„Wir wollen niemanden davon abhalten, gebrauchte Spiele zu verkaufen. Die Leute verkaufen ständig gebrauchte Spiele – wir verstehen das, wir versuchen nicht, das zu verhindern. (…) Er versuchte, es als neues Produkt aufzulisten, als ob er GameStop oder Best Buy wäre … Er ist keine Firma, er ist kein Händler … und wir wollen nicht, dass unsere Kunden Sachen von einem Anbieter wie Amazon kaufen, bei dem sie denken, dass sie ein neues Produkt kaufen und plötzlich herausfinden, dass sie eine CD haben, die benutzt wurde (…) und jemand zerkratzt hat und die speziellen Gegenstände entnommen hat, die man eigentlich für den Kauf bekommen sollte“, meint der Vizepräsident von Bethesda.

Hines führte aus, dass sie als Publisher letztendlich in der Verantwortung stehen würde, wenn „Neuware“ fehlerhaft oder unvollständig sei. Dennoch wies der betroffene Verkäufer in dem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele andere Privatverkäufer auf Amazon oder eBay ebenfalls nicht an diese Regelung halten würden und eingeschweißte „Gebrauchtware“ als „neu“ verkaufen würden. Er hält die Reaktion von Bethesda jedenfalls für überzeugen.

  1. shuffleharddietrying hat geschrieben: 08.09.2018 18:40 Letztenendes geht es mehr um den Begriff "Neuware" und was man darunter anbieten darf.
    Wie ich schon vor ner Weile dazu schrieb: Auch das ist relativ klar geregelt. Es gibt bereits jede Menge Prozesse dazu in Deutschland und mit großer Sicherheit auch in den USA. Hier ist diesem Fall ist Neuware genau das, was der Typ beschrieben und angeboten hat. Eine verschweißte, ungeöffnete Spieleverpackung, wie man sie auch im Laden im Regal finden kann. Neuware.
    Und selbst wenn er gelogen hat und die Verpackung zwar weiter eingeschweisst ist, aber einen Sommer lang in der Heckauslage des Autos lag und die Verpackung verblichen ist und die Folie Blasen geworfen hat und der Datenträger innen drin verbogen ist ... ist das immer noch nichts, was Bethesda angeht. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
    Klagen kann man vieles und hin und wieder geht es auch durch in den USA.
    Nochmals: Es gibt keine Klage. Es gibt nur ein lächerliches, substanzloses Schreiben einer Kanzlei, die im Auftrag von Bethesda handelt. Mehr ist da nicht passiert und mehr wird hier wahrscheinlich auch nicht passieren. Weil jeder Richter mit Hinweis auf die First-Sale-Doctrin die Klage abweisen würde. Nur der Käufer hat hier das Recht sich über einen eventuelle Falschauszeichnung zu beschweren, nicht Bethesda. Bethesda ist aussen vor. Ist hier irrelevant. Hat nur eine Rechtsabteilung, wo man für theoretische Sandkastenspiele und bedrohlich klingende, aber substanzlose Schreiben Geld bekommt, weil der Vorstand von Zenimax offenbar nicht ganz dicht ist.

  2. Kajetan hat geschrieben: 08.09.2018 18:19
    shuffleharddietrying hat geschrieben: 08.09.2018 18:15 Hast du deren Klage nicht gelesesn?
    Das war keine Klage, nur ein Schreiben mit einer Forderung. Und diese Forderung ist kein "Punkt", sondern nichts weiter als eine Forderung ohne valide Rechtsgrundlage, die höchstwahrscheinlich vor Gericht nicht standhalten wird, falls Bethesda diesen Quatsch vor ein Gericht bringen will.
    In den USA gilt immer noch die First-Sale-Doctrin, nach der das Recht des Herstellers das weitere Schicksal des Produktes zu bestimmen nach dem ersten Verkauf erlischt. Hier, Beth hat das Spiel an einen Großhändler verkauft, der es dann weiter in den Retailhandel getragen hat. Der Typ hier kommt in dieser Kette wahrscheinlich erst an dritter oder gar vierter Stelle. Bethesda hat kein Recht zu bestimmen wie der Typ seine (!) Ware anpreist. Das Spiel (hier das Trägermedium samt Verpackung und Inhalt) gehört Bethesda nicht mehr. Bethesda kann ihm nicht vorschreiben, ob er das Teil als Neuware, Neu, Fast Neu, Total Geil Neu oder Pustekuchenneu anbietet. Bethesda hat nur noch das Urheberrecht an den Inhalten. Nicht mehr.
    Letztenendes geht es mehr um den Begriff "Neuware" und was man darunter anbieten darf. Klagen kann man vieles und hin und wieder geht es auch durch in den USA.

  3. shuffleharddietrying hat geschrieben: 08.09.2018 18:15 Hast du deren Klage nicht gelesesn?
    Das war keine Klage, nur ein Schreiben mit einer Forderung. Und diese Forderung ist kein "Punkt", sondern nichts weiter als eine Forderung ohne valide Rechtsgrundlage, die höchstwahrscheinlich vor Gericht nicht standhalten wird, falls Bethesda diesen Quatsch vor ein Gericht bringen will.
    In den USA gilt immer noch die First-Sale-Doctrin, nach der das Recht des Herstellers das weitere Schicksal des Produktes zu bestimmen nach dem ersten Verkauf erlischt. Hier, Beth hat das Spiel an einen Großhändler verkauft, der es dann weiter in den Retailhandel getragen hat. Der Typ hier kommt in dieser Kette wahrscheinlich erst an dritter oder gar vierter Stelle. Bethesda hat kein Recht zu bestimmen wie der Typ seine (!) Ware anpreist. Das Spiel (hier das Trägermedium samt Verpackung und Inhalt) gehört Bethesda nicht mehr. Bethesda kann ihm nicht vorschreiben, ob er das Teil als Neuware, Neu, Fast Neu, Total Geil Neu oder Pustekuchenneu anbietet. Bethesda hat nur noch das Urheberrecht an den Inhalten. Nicht mehr.

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