Die Einkaufstour der Embracer Group geht weiter: Wie das Unternehmen bekannt gibt, hat man die Absicht, Gearbox Entertainment für einen Kaufpreis von 1,3 Milliarden Dollar zu übernehmen. Gearbox-Gründer Randy Pitchford soll das Unternehmen weiter leiten. Darüber hinaus soll er zusammen mit weiteren Mitarbeitern zu wichtigen Aktionären der Embracer Group werden.
Die Embracer Group erhofft sich von der Fusion weitere Fortschritte bei Entwicklung, Publishing und Technologie innerhalb des Unternehmens. Gleichzeitig wächst der Besitz von geistigem Eigentum durch Gearbox-Marken wie Borderlands. Offenbar plant die Embracer Group zudem weitere Übernahmen in Nordamerika, die ihrerseits in Gearbox eingegliedert werden könnten, das nach dem geplanten Abschluss der Übernahme in drei Monaten die siebte operative Einheit in der Gruppe markieren wird.
So hat man es jetzt auch mit Aspyr Media getan und die Übernahme durch die hundertprozentige Tochtergesellschaft Saber Interactive abgewickelt. Der Publisher, der zuletzt vor allem durch die Neu-Veröffentlichung alter Star-Wars-Spiele in Erscheinung getreten ist, plant nach Angaben von Embracer in den kommenden Jahren die Erweiterung des Portfolios und arbeitet aktuell an einem großen Projekt mit einem Budget von 70 Millionen Dollar. Dieses soll innerhalb der gesamten Gruppe einen hohen Stellenwert einnehmen.
Verkündet wurde außerdem noch eine Fusion mit Easybrain, einem Spezialisten für Handyspiele. Sobald die Transaktion nach etwa zwei Monaten abgeschlossen sein soll, wird Easybrain die achte operative Einheit der Embracer Group darstellen.
Aber vermutlich hat man das auch einkalkuliert. Dadurch, dass Firmen wie Gearbox, Deep Silver und Co mehr oder weniger selbstständig sind, könnte man, bei Bedarf, den ein oder anderen Arm abschlagen und trotzdem weiter existieren.
Man kann diese beiden wunderbaren Herren der Schöpfung schon mit deftigen Begriffen belegen. Beide haben sich das redlichst verdient.
Ja, perfect fit ... not! Denk doch einer mal an die Mitarbeiter! *hände gen himmel heb und wehklag*