Ein Österreichisches Gericht hat nun ein eindeutiges Urteil über die Lootboxen von FIFA 23, also die Packs, in denen ihr Spieler für euer Ultimate Team finden könnt, gefällt.
Das Urteil könnte für die Videospielbranche folgenschwer sein, gab das Gericht den Klägern, deren Klage sich direkt gegen Sony richtete, zunächst Recht.
FIFA 23: Sony soll FIFA Packs zurückerstatten
Das Bezirksgericht Hermagor verurteile den japanischen Technikriesen zu einer Zahlung in Höhe von 338,26 Euro. Laut Gameswirtschaft handele es sich dem österreichischen Gericht zufolge um „konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel“, welches im Rahmen der FIFA Packs betrieben wird. Vollständig rechtswirksam ist das Urteil allerdings noch nicht, was bedeutet, dass Sony noch in Berufung gehen kann.
Wie es weiter heißt, handelt es sich bei den zufällig generierten Inhalte, die man beim Kauf der FIFA Packs erwirbt, um eine „vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes“. Die Karten, die ihr in den Paketen finden könnt, können nämlich im Anschluss wieder verkauft werden. Da Sony allerdings keine Glücksspiel-Konzession besitzt, seien die Verträge zwischen den Käufern und dem Konzern nichtig.
Richard Eibl, Geschäftsführer der Prozessfinanzierung Padronus, findet treffende Worte für das vorläufige Urteil. Ihm zufolge sei es „ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche“. Nach wie vor gibt es weder in Österreich, noch in Deutschland eine „Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückeforderbarkeit geleisteter Zahlungen“. Eibl nach sollten sich „Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen.“
„Krankhaftes Kaufverhalten der Spieler“
Doch damit nicht genug: Weiter führt Eibl aus, die „Inszenierung“, mit der Sony den Kaufprozess der Lootboxen gestaltet, orientiere sich „stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopamin-Ausstoß von vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern.“ Zuletzt sah sich auch die USK mit ihren neuen Prüfkriterien gezwungen, Lootboxen stärker ins Visier zu nehmen.
Durch die Gespräche mit den Kunden von Padronus habe man überhaupt erst realisiert, wie „enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist“. Laut dem Unternehmen haben sich Tausende von betroffenen FIFA-Spielern gemeldet. Die ausgegebenen Summen unterscheiden sich dabei massiv, durchschnittlich sei von etwa 800 Euro die Rede, in einem Fall beträgt der ausgegebene Betrag sogar rund 85.000 Euro.
Sollte das juristisch je als Glücksspiel gewertet werden (und das hoffe ich), kommen wilde Zeiten auf EA und Co zu. Der Steuersatz für Casinons auf Glücksspielerträgen liegt bei min. 50%.
Es gab ja vor einiger Zeit auch ein Klage in Frankreich, die darauf aus war, digital gekaufte Software wieder verkaufen zu dürfen. Da freute sich auch schon das gesamte Internet auf eine EU-weite Umsetzung. Das scheint aber wohl eher im Sande verlaufen zu sein. Dasselbe wird in meinen Augen auch hier passieren.
Vorbei ist erstmal sowieso gar nichts. Das Urteil geht den richtigen Weg aber man muss da auch die Kirche im Dorf lassen: Das wird sich noch eine Weile ziehen und ggf. bis hoch zum obersten Gerichtshof gehen und dann ist das auch erst einmal nur Österreich und am Ende des Tages stehen da auch noch zahlreiche Möglichkeiten offen wie man mit dem finalen Urteil letztlich umgeht.