Gegenstand des angestrebten Verfahrens sind die Diskkratzer. Das Phänomen ist sicherlich nicht unbekannt, der Hersteller selbst verwies immer auf eine unsachgemäße Nutzung der Konsole – einigen Berichten zufolge scheint es aber auch möglich, dass das System Disks beschädigte, obwohl es nicht bewegt wurde, während es in Betrieb war.
Vor einiger Zeit hatte dann eine niederländische Fernsehproduktion (Kassa) das Problem unter die Lupe genommen und kam zu dem Schluß, dass ein in einer Serie der Hardware fehlendes Teil im Laufwerk (Samsung), das normalerweise verhindert, dass die Leseeinheit die Oberfläche der DVD berühren kann, die mögliche Ursache sein könnte. Als sich daraufhin die EU-Kommissarin für Verbrauchschutz einschaltete, verwies Microsoft wieder darauf, dass bei sachgemäßem Betrieb der Xbox 360 (ab 299,99€ bei kaufen) keine Medien beschädigt werden.
Der Kläger behauptet, dass Spiele zerkratzt wurden, obwohl die Konsole vorschriftsgemäß bedient wurde. Microsoft, so der Vorwurf, habe ein defektes bzw. mangelhaftes Produkt auf den Markt gebracht und weigere sich nun, die Kunden entsprechend zu entschädigen. Bei einem Anruf hatte man dem Betroffenen seinerzeit angeboten, die DVDs kostenpflichtig (20 Dollar) auszutauschen – allerdings auch nur jene Titel, die von Microsoft selbst vertrieben wurden. Die Klageschrift verweist zudem auf die bereits erwähnte Fernsehsendung. Ebenfalls referenziert und als Beispiel für Hardwaremängel genannt wird erwartungsgemäß auch das jüngst getätigte Eingeständnis Microsofts bzgl. des Red Rings of Death.
Microsoft habe die Mitarbeiter der Hilfehotlines außerdem dazu angehalten, betroffenen Kunden mehr oder weniger die Schuld zuzuschieben, heißt es weiter in dem Dokument. So habe man dem Kläger versucht nahezulegen, dass die Konsole nicht in vertikaler Position aufgestellt werden sollte, obwohl der Hersteller selbst das Gerät bei diversen Gelegenheiten in aufrechter Stellung gezeigt habe. (Im Kassa-Test hatten drei von neun Konsolen nach mehrstündigem Test Disks zerkratzt.) Als Ausgleich für die beschädigten Spiele sowie die entstandenen Kosten durch Versand und Ähnliches wird eine Entschädigung von mehr als fünf Millionen Dollar (zzgl. Anwaltskosten) gefordert.
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Sammelklage (Class-Action), bei der der Betroffene nicht nur selbst, sondern quasi auch stellvertretend für alle anderen in den USA wohnhaften Xbox 360-Besitzer klagt.