Fazit
Bulletstorm inszeniert immer noch äußerst unterhaltsame Action und hat nur wenig von seiner ursprünglichen Faszination verloren. Vor sechs Jahren bereits ein angenehmer sowie unkomplizierter Run-und-Gun-Gegenpol zur damals wie heute vorherrschenden Military-Ballerei, funktioniert das mit Waffenaufrüstung und Munitionsbeschaffung verbundene „Kill-mit-Skill“-System immer noch sehr gut. Neue Erweiterungen für die Wummen sorgen für neue Kill-Möglichkeiten, diese für höhere Punkt-Ausschüttung und diese für neue Wummen und Erweiterungen – ein unheimlich motivierender Kreislauf. Allerdings haben sich in den letzten Jahren auch Titel wie Doom oder Shadow Warrior 2 in der Nische breitgemacht, die Bulletstorm seinerzeit alleine ausfüllte. Zudem wurde die Technik zwar mit stabiler Bildrate (gelegentlich auf Xbox One leicht gefährdet), hohen Auflösungen sowie neuer Farbpalette ausgestattet. Aber z.B. bei der zumeist hölzernen Mimik und einigen Texturen ist das Alter spürbar – wobei zur Ehrenrettung gesagt werden muss, dass Bulletstorm schon auf den alten Systemen exzellent aussah. Doch das von Gearbox und den ursprünglichen Machern von People Can Fly wiederbelebte Bulletstorm-Konzept beweist Zeitlosigkeit und macht auch im Jahr 2017 einen Heidenspaß.Wertung
Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.
Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.
Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.
Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
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Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
Hier gilt aber ebenso:
Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.
http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.