Pro & Kontra
Gefällt mir
- brachiale Action
- wunderbar überzogene, motivierende Skill-Kills
- abwechslungsreiches Missionsdesign
- teilweise wahnwitzig große Gegner
- mitunter beeindruckendes Leveldesign
- sehr ansehnliche Kulisse
- brillante Soundeffekte
- treibende Musikuntermalung
- großartige englische, gute deutsche Sprachausgabe
- herrlich durchschlagskräftige Wummen
- coole Energiepeitsche
- motivierende Highscore-Jagd im Echo-Modus
- unterhaltsamer Anarchy-Modus
- Download-Pakete des Originals integriert
- Kampagne auch mit Duke Nukem als Hauptfigur spielbar
- neuer Overkill-Modus (New Game Plus)
Gefällt mir nicht
- dumpfe Gegner
- KI
- mitunter schlecht platzierte Checkpunkte
- nur ein Mehrspielermodus
- biedere Story
- teilweise schwach inszenierte Zwischensequenzen
- Maus
- /Tastatur
- Steuerung nicht optimal (PC)
- nur Basis
- Grafikoptionen (PC)
- Mimik nach heutigen Maßstäben sehr hölzern
- Duke
- Sequenzen nicht mal ansatzweise lippensynchron
- deutsche Texteinblendungen nicht immer adäquat übersetzt
Versionen & Multiplayer
- Preis zum Test: zwischen 45,99 (PC) und 54,99 (One) plus ggf. Duke Tour
- Sprachen: Deutsch, Englisch, u.a. (Duke Nukem nur Englisch)
- Schnitte: Nein
- Splitscreen: Nein
- Multiplayer & Sonstiges: für bis zu vier Spieler kooperativ auf zwölf Karten
Vertrieb & Bezahlinhalte
- Erhältlich über: Steam
- Online-Aktivierung: Ja
- Online-Zwang: Nein
- Account-Bindung: Ja
- Verfügbarkeit: Steam
- Hauptverfügbarkeit: Digital
- Verfügbarkeit digital: Steam
- Bezahlinhalte: Nein
Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
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Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
Hier gilt aber ebenso:
Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.
http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.